Gingium®: Qualität

Mit hochwertigem Ginkgo-biloba-Spezialextrakt Gingium® Qualität

Das pflanzliche Arzneimittel Gingium® enthält einen hochwertigen Spezialextrakt aus den Blättern des Ginkgo-biloba-Baumes. Der Trockenextrakt wird in komplexen High-Tech-Verfahrensweisen gewonnen, die standardisiert sind. Aufgrund dieses Herstellungsverfahrens sind derartige Spezialextrakte gut verträglich und entfalten zugleich medizinische Wirksamkeit.

Gingium®-Spezialextrakt: Wirksamkeit

Bevor pflanzliche Arzneimittel wie Gingium® auf den Markt kommen, werden sie vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) geprüft und zugelassen. Hierzu müssen die Hersteller neben der Unbedenklichkeit und Qualität des Arzneimittels auch dessen Wirksamkeit belegen.

Gingium® – macht mein Leben wieder bunt.

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Gut zu wissen: Auch geeignet zur unterstützenden Behandlung bei Ohrgeräuschen.**

Gingium®-Spezialextrakt: Qualität

Der Ginkgo-biloba-Spezialextrakt in Gingium® entspricht exakt den Vorgaben des Europäischen Arzneibuches für Arznei-Extrakte aus Ginkgo-Blättern. Unter anderem wird dort festgelegt, wie viel Prozent der wirksamen Pflanzenbestandteile enthalten sein sollen. Im Fall von Gingium® sind dies zum Beispiel Flavonoide, aber auch Ginkgo-spezifische Inhaltsstoffe wie die Terpenlactone Ginkgolid und Bilobalid. Zusätzlich ist aber auch genau vorgegeben, welche Grenzwerte beispielsweise für unerwünschte Stoffe nicht überschritten werden dürfen (z. B. Ginkgolsäuren).

Diese Vorgaben des Europäischen Arzneibuches sind wichtig, um die Wirksamkeit und Sicherheit pflanzlicher Arzneimittel zu gewährleisten. Entspricht ein Wirkstoff diesen Vorgaben, bezeichnet man ihn als „monographiekonform“.

Im Falle des monographiekonformen Ginkgo-biloba-Spezialextraktes sieht das wie folgt aus:

Vorgabe des Europäischen Arzneibuches1Gingium®
Droge-Extrakt-Verhältnis35-67:135-67:1
Auszugsmittel (m/m)Aceton 60 %Aceton 60 %
Flavonoid-Glykoside [%]22-2722-27
Ginkgolide A, B, C [%]2,8-3,42,8-3,4
Bilobalid [%]2,6-3,22,6-3,2
Ginkgolsäuren< 5 ppm< 5 ppm
  • 1 Quantifizierter, raffinierter Ginkgotrockenextrakt. Europäisches Arzneibuch 2019

Erreicht werden diese Werte mithilfe eines aufwendigen Herstellungsverfahrens, bei dem die Wirkstoffe angereichert und standardisiert und unerwünschte Stoffe weitgehend abgetrennt werden. Auf diese Weise entsteht aus 35 bis 67 Gramm Ginkgoblättern ein Gramm monographiekonformer Ginkgo-biloba-Spezialextrakt:

Ginkgo Blätterangaben Grafik

Durch das standardisierte Herstellungsverfahren des Ginkgo-biloba-Spezialextraktes in Gingium® sind ein konstanter Wirkstoffgehalt und eine gleichbleibend hohe Qualität gewährleistet.

Gingium®-Spezialextrakt: Verträglichkeit

Zu den großen Stärken des Ginkgo-biloba-Spezialextraktes in Gingium® zählt aber nicht nur seine Qualität und Wirksamkeit, sondern auch die gute Verträglichkeit. Denn während die unverarbeiteten Ginkgo-Blätter auch Bestandteile enthalten, die unter anderem allergische Reaktionen hervorrufen können, werden solche unerwünschten Stoffe aus dem Ginkgo-biloba-Spezialextrakt weitestgehend entfernt. Aus diesem Grund ist der in Gingium® enthaltene Ginkgo-biloba-Spezialextrakt auch gut für die Langzeitanwendung geeignet.

Ginkgo-Extrakt ist nicht gleich Ginkgo-Extrakt

Die Verbraucherzentrale rät aus verschiedenen Gründen zur Vorsicht beim Kauf von Nahrungsergänzungsmitteln mit Ginkgo.2 Denn während pflanzliche Arzneimittel wie Gingium® ein strenges Prüfverfahren des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) durchlaufen müssen, sind die Kriterien für Nahrungsergänzungsmittel weniger streng. Daraus ergeben sich wichtige Unterschiede:

Nahrungsergänzungsmittel mit GinkgoPflanzliche Arzneimittel mit Ginkgo
Dienen in erster Linie der Ernährung und unterliegen dem Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz.Werden immer vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) geprüft und zugelassen, bevor sie auf den Markt kommen.
Vor der Markteinführung ist weder der Nachweis einer Wirksamkeit noch einer Unbedenklichkeit erforderlich.Hersteller müssen Sicherheit hinsichtlich Dosierung, Qualität und Wirksamkeit der Präparate gewährleisten.
Das Herstellungsverfahren der Ginkgo-Extrakte in Nahrungsergänzungsmitteln ist nicht standardisiert. Oft ist Ginkgo nur in sehr geringen Mengen enthalten oder die Extrakte enthalten zu wenige wirksame Pflanzenstoffe und/oder zu viele potenziell allergieauslösende Stoffe. Hinzu kommt, dass die Mengen der Inhaltsstoffe von Mal zu Mal stark schwanken können.Ginkgo-Spezialextrakte in Arzneimitteln müssen genauen Vorgaben des Europäischen Arzneibuches entsprechen. Es ist vorgeschrieben, wie viele Ginkgoblätter insgesamt in einem Gramm Extrakt enthalten sein müssen. Auch die Mengen an wirksamen Pflanzenstoffen sowie eine Obergrenze für potenziell allergieauslösende Stoffe sind festgelegt.
Positive Wirkungen auf Konzentration und Gedächtnisleistung sind dementsprechend bei Nahrungsergänzungsmitteln nicht nachgewiesen.Die Wirksamkeit von Ginkgo-biloba-haltigen Arzneimitteln wie Gingium® wird durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) geprüft und durch die Arzneimittelzulassung bestätigt.
Gut zu wissen: 

Im Beipackzettel müssen Arzneimittelhersteller auf mögliche Neben- und Wechselwirkungen sowie Gegenanzeigen hinweisen. Bei Nahrungsergänzungsmitteln ist dies nicht der Fall – selbst wenn sie genauso hoch oder gar höher dosiert sind.